Mitgliederversammlungen
Alljährlich zu Jahresbeginn findet die ordentliche Mitgliederversammlung statt, mit Berichten des 1. Vorsitzenden, des Schriftführers, des Kassiers, des Kassenprüfers, der Chorleiterinnen und der Pressewartin über das abgelaufene Geschäftsjahr. Die Vereinsleitung wird von der Versammlung entlastet. Die Versammlung wählt das Organisationsgremium, genannt „erweiterter Vorstand“. Die Mitgliederversammlung bietet dem Ersten Vorsitzenden einen geeigneten Rahmen, um sich für besonderes Engagement zu bedanken.